Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Allgemeines, Geltungsbereich, Nebenabreden

     Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle – auch zukünftigen – Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden, auch wenn diese im Einzelfall nicht besonders vereinbart werden bzw. dem Kunden nicht übermittelt oder beigefügt werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden dessen Bestellungen vorbehaltslos ausführen. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen – insbesondere soweit Sie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

     

    2. Angebot, Vertragsschluss

    Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, wenn die Verbindlichkeit der Angebote nicht im Angebot ausdrücklich vermerkt ist. Annahmeerklärungen und Bestellungen sind nur dann rechtswirksam, wenn wir dies schriftlich bestätigen. Dies gilt ebenso für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Der Kunde hält sich für eine Frist von 2 Wochen ab Zugang seines Angebotes bei uns an sein Angebot gebunden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und sonstige Leistungsdaten sind für uns nur dann rechtsverbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

     

    3. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

    Unsere Preise gelten ab unserer Firma, ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. Der Abzug von Skonto ist nur bei einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Unsere Forderung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht binnen 14 Tagen nach Versand unserer Bereitstellungsanzeige ab, berechnen wir die Ware und ist der Kaufpreis binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. Schecks, Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung von uns entgegen genommen und gelten nur als Zahlung Erfüllungshalber. In Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.

    Der Kunden ist zur Aufrechnung, auch wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht, nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

     

    4. Lieferung, Versand, Abnahme, Gefahrübergang

    1. Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, unverbindlich. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt

    Wir sind berechtigt, vor dem vereinbarten Termin zu leisten und Teillieferungen zu erbringen.

    Die Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf Versandbereitschaft vorliegt. Sie verlängern sich um die Dauer etwaiger Behinderungen, auch bei unseren Zulieferunternehmen. Dies ist der Fall bei Behinderungen insbesondere durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Krieg, Streik, Betriebsstörungen sowie bei Roh- und Betriebsstoffmangel. Ferner verlängern sich die Lieferfristen bis zur Leistung einer von uns geforderten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, wenn sich nach Vertragsabschluss die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden erheblich verschlechtern und hierdurch unsere Forderungen gefährdet sind.

    Eine Verlängerung der Lieferfristen tritt ferner dann ein, wenn der Kunde sich mit der Erfüllung weiterer Forderungen von uns in Verzug befindet, überlassene Wechsel oder Schecks bei Fälligkeit nicht eingelöst werden, der Kunde allgemein seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird. In diesem Fall können wir die Vertragserfüllung von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen. Wird diese binnen angemessener Frist nicht erbracht, können wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und sind wir berechtigt, unsere weiteren Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen.

    2. Der Kunde hat die bestellte Ware, die zur Auslieferung bereit steht, innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Bereitstellungsanzeige Andernfalls geht die Gefahr auf den Käufer über.

    3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur oder Frachtführer übergeben worden ist. Dies gilt auch bei Verwendung unserer Transportmittel oder einer frachtfreien Lieferung. Unterbleibt die Ablieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Bestehen der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wir sind berechtigt, den Versandweg und die Versandmittel zu wählen, wenn nicht etwas anderes vereinbart wird.

     

    5.  Eigentumsvorbehalt

    Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderung aus dem zugrundeliegenden Vertrag vor, im kaufmännischen Verkehr bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Im Falle von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hinsichtlich von uns gelieferter Ware hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

    Der Kunde ist verpflichtet, mit der Ware sorgfältig umzugehen und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern und uns dies auf Aufforderung hin nachzuweisen.

    2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Seine Forderung gegenüber seinen Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsendbetrages einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt, wir sind jedoch berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.

    3. Im Falle der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware und anderer Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware zum Verkaufswert der neu entstandenen Sache. Die uns weiter zustehenden gesetzlichen Ansprüche und Rechte bleiben unberührt.

     

    6.   Gewährleistung, Mängelrüge, Haftungsbegrenzung

    1. Handelt es sich bei der Vertragsbeziehung für beide Teile um ein Handelsgeschäft, gilt § 377 HGB.

    Sind die von uns gelieferten oder hergestellten Produkte mangelhaft, stehen dem unternehmerischen Kunden die gesetzlichen Rechte zu, wobei wir berechtigt sind, gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach unserer Wahl nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Wir haften für Mängel insbesondere nicht bei unsachgemäßer Verwendung und Behandlung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder durch Dritte. Ferner haften wir nicht für Mängel infolge Verschleiß, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Änderungen und Instandsetzungen ohne unsere vorherige Zustimmung.

    2. Mängelansprüche von Unternehmern verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der gelieferten Ware bei unserem Kunden. Mängelansprüche von Verbrauchern verjähren in der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Beim Verkauf gebrauchter Gegenstände an Unternehmer ist die Gewährleistung ausgeschlossen, beim Verkauf an Verbraucher gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.

    3. Unsere Haftung – unabhängig aus welchem Rechtsgrund – ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir haften danach nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ebenso wenig für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden. Dies gilt dann nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Ferner gilt der Haftungsausschluss dann nicht, wenn Schadenersatzansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder aufgrund einer von uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erteilten Garantie geltend gemacht werden oder in Fällen zwingenden Produkthaftungsrechts. Schließlich gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen. Hierbei handelt es sich um solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

     

    7. Reparaturen, Kostenvoranschlag

    Wünscht der Kunde vor der Ausführung von Reparaturen die Überlassung eines Kostenvoranschlages, hat er uns dies ausdrücklich und rechtzeitig mitzuteilen. Der Kunde hat die Kosten für die Anfertigung des Kostenvoranschlages zu tragen, wenn er die Reparatur nicht in Auftrag gibt. Es obliegt unserer Entscheidung, ob wir die Reparatur in Eigenregie oder durch Dritte durchführen lassen. Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die Regelungen unter Ziffer 6.

     

    8. Leihgeräte

    Wir stellen dem Kunden auf Wunsch leihweise und somit kostenlos ein Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur zur Verfügung. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Wir entscheiden in jedem Einzelfall über die Überlassung. Die Unentgeltlichkeit der Überlassung endet jedoch spätestens mit Ablauf der Reparatur zuzüglich jeweils 3 Tagen für die Zusendung des defekten Gerätes an uns sowie die Rücksendung des Ersatzgerätes an uns. Der Kunde hat das überlassene Ersatzgerät unverzüglich nach unserer Mitteilung über die Durchführung der Reparatur ordnungsgemäß verpackt und ausreichend versichert an uns zurückzusenden. Überschreitet der Kunde die in Satz 4 genannte Frist, behalten wir uns vor, für die Dauer der Überschreitung die Überlassung des Ersatzgerätes in Rechnung zu stellen.

    Der Kunde hat während der Dauer der Überlassung sorgsam mit dem Ersatzgerät umzugehen und uns etwaige Schäden oder den Verlust des Gerätes unverzüglich mitzuteilen. Das Risiko insbesondere einer Beschädigung, der Zerstörung sowie des Verlustes des Ersatzgerätes trägt der Kunde.

     

    9. Datenschutz, Kundendaten

    Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir persönliche Daten seiner Bestellung elektronisch speichern und für die Zwecke der Durchführung der Geschäftsbeziehung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften verarbeiten.

     

    10. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

    1. Sämtliche mit uns abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).

    2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus mit uns eingegangenen Vertragsverhältnissen ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes

    3. Änderungen bzw. Ergänzungen geschlossener Verträge bedürfen zwingend der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

    4. Sollten einzelne vertragliche Bestimmungen unwirksam sein oder werden bzw. unvollständig sein, bleiben die übrigen vertraglichen Bestimmungen hiervon unberührt.